Aktuelles aus den Gemeinden und der Region


Grundsteuerreform

In den vergangenen Tagen wurden im gesamten Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Seehausen a. Staffelsee die neuen Grundsteuerbescheide, aufgrund der zum 01.01.2025 greifenden Grundsteuerreform versendet.

 

In diesem Rahmen müssen einige Grundsteuermessbeträge berichtigt werden. Dies hat zwingend über das Finanzamt erfolgen.

 

Das zuständige Finanzamt für Sie ist das Finanzamt Garmisch-Partenkirchen, Dompfaffstraße 5, 82467 Garmisch-Partenkirchen.

 

Eine Änderung des Messbetrages können Sie am Besten mit dem Einspruchsvordruck des Finanzamtes beantragen.

 

Diesen können Sie hier nachfolgend runterladen um ihn anschließend ausgefüllt und unterschrieben an das Finanzamt versenden.

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Einspruchsvordruck - Finanzamt Garmisch-Partenkirchen
Finanzamt_GAP_Grundsteuer_Schreiben.pdf
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Stellenangebote

Die Gemeinde Spatzenhausen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

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eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) für den Bauhof mit Schwerpunkt Wasserversorgung, unbefristet und in Teilzeit/Vollzeit
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eine/n staatlich geprüfte/n Erzieher/in (m/w/d), unbefristet und in Teilzeit
Erzieher.pdf
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Datenschutzerklärung für Bewerber/innen
Datenschutzerklärung Bewerber.pdf
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Bekanntmachung Britische Streitkräfte - Adventurous Training Januar und Februar 2025

Die britischen Streitkräfte führen im Januar und Februar 2025 wieder ein Training in verschiedenen Landkreisen durch, so u.a. auch im Landkreis Garmisch-Partenkirchen (Ammergauer Alpen/Wettersteingebirge/Karwendelgebirge). Das Training beinhaltet Aktivitäten wie Bergwandern, Klettern, Lawinenkunde, Alpiner Skilauf etc.

Im Rahmen des Trainings wird keine Uniform getragen.

Befreiungen von naturschutzrechtlichen Verboten sind nicht erforderlich.


Bekanntmachungen der Gemeinden

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Bekanntmachung - Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Seehausen a. Staffelsee ist am Montag, den 24.02.2025 wegen der Wahlnachbereitung geschlossen.
Bundestagswahl_2025_BK.pdf
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Bekanntmachung - Die Gemeinde Seehausen a. Staffelsee vermietet zum nächst möglichen Zeitpunkt am Brunnenanger 1, 82418 Seehausen a. Staffelsee eine 2-Zimmer Wohnung.
Brunnenanger1_Ausschreibung_Wohnung_Nr.7
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Bekanntmachung - Wasserrecht; Einbringen von geräumten Schnee in oberirdische Gewässer
Bek_Wasserrecht_LRA.pdf
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Qualifizierter Mietspiegel für die Zugspitz Region 2025
Mietspiegeldokument_Final_2025.pdf
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Mikrozensus 2025 in Bayern
015_2025_42_A_Mikrozensus.pdf
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Bayerisches Landesamt für Umweltschutz

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Information über das FFH-Artenmonitoring von 2021 bis 2023
Aushang_FFH-Artenmonitoring Gemeinden.pd
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Bezirk Oberbayern

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Sprechtage zu den Sozialleistungen des Bezirks Oberbayern
Sprechtag des Bezirks Oberbayern im Land
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Presseinformation Amt für Ländliche Entwicklung

FlurNatur - Förderung von Maßnahmen für artenreiche Landschaften


Gemeindeblatt Seehausen a. Staffelsee

Die Gemeinde Seehausen a. Staffelsee gibt seit 1997 viermal pro Jahr ein Informationsblatt für alle Bürger heraus. Das aktuelle Gemeindeblatt und auch ein Archiv der bisher erschienenen finden Sie auf der Website von Seehausen a. Staffelsee:


Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz

Zum 1. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöst. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich. Die wichtigsten Neuerungen werden im Folgenden dargestellt.

Wohnungsgeberbestätigung:

Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt.
Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt.
Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle.
Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.
Das amtliche Formular für die Bestätigung des Wohnungsgebers kann unter dem Menü-Punkt Bürgerservice/Formulare abgerufen werden und liegt außerdem im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Seehausen am Staffelsee zur Abholung bereit.

Meldepflicht:
Bisher bestand die Pflicht, sich innerhalb einer Woche ab dem Bezug einer Wohnung im Einwohnermeldeamt anzumelden. Ab dem 01.11.2015 beträgt die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung zwei Wochen. Eine Anmeldung im Voraus ist auch weiterhin gesetzlich nicht vorgesehen.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht.
Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Auch hier beträgt die neue Meldefrist zwei Wochen.
Neu geregelt wurde, dass nun eine vorzeitige Abmeldung, frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland, möglich ist. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen künftig auch die Adresse im Ausland anzugeben.

Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu 3 Monaten:
Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monaten in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland).

Besucherregelung:
Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.


Kontakt & Öffnungszeiten VGem. Seehausen a. Staffelsee

Rathaus Seehausen a. Staffelsee

Am Graswegerer 1
82418 Seehausen a. Staffelsee
Telefon 08841  6169-0
Fax 08841  6169-11

Montag/Dienstag/

Donnerstag/Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 

14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen!

Rathaus Riegsee

Dorfstrasse 35
82418 Riegsee
Telefon 08841  3985
Fax 08841  625687

Dienstag und Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Rathaus Spatzenhausen

Dorfstrasse 12
82447 Spatzenhausen
Telefon 08847  69806-10
Fax 08847  69806-11

Montag und Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr