Aktuell laufende Verfahren zur Bauleitplanung werden hier angezeigt, sofern vorhanden.
Baurecht;
Leitlinien für die Baulandpolitik in der Gemeinde Seehausen a. Staffelsee
Der Gemeinderat der Gemeinde Seehausen a. Staffelsee hat in seiner am 14.03.2024 stattgefundenen Gemeinderatssitzung einen Grundsatzbeschluss über die Anwendung der "Leitlinien für die Baulandpolitik in der Gemeinde Seehausen a. Staffelsee" in der Fassung vom 08.03.2024 gefasst.
Mit der Anwendung dieser Leitlinien verfolgt der Gemeinderat das Ziel, dass, trotz des hohen Preisdruckes auf dem Boden- und Immobilienmarkt, ausreichend bezahlbarer Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen geschaffen wird.
Im Wesentlichen sollen mittels dieser Leitlinien künftig die Spielregeln für städtebauliche Maßnahmen der Bodenpolitik definiert werden, die ein einheitliches Vorgehen der Gemeinde Seehausen a. Staffelsee gewährleistet. Die Anwendung dieser Leitlinien bedeutet, dass beispielsweise die Gemeinde im Vorfeld von künftigen Bebauungsplanaufstellungen oder Bebauungsplanänderungen, die Durchsetzung von den in der Leitlinie festgelegten Ankaufsrechten oder Sozialbindungen mit den Bauwerbern verhandelt werden. Welche dieser Instrumente von Seiten der Gemeinde in Betracht gezogen werden, wird im Einzelfall durch den Gemeinderat entschieden.
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