Über das Kontaktformular des Freistaats Bayern können Sie eine verschlüsselte Nachricht an die Verwaltungsgemeinschaft Seehausen am Staffelsee übermitteln. Die Verwaltungsgemeinschaft kann Ihnen dann ebenfalls eine verschlüsselte Nachricht an Ihren BayernID-Postkorb zurücksenden.
Das Kontaktformular stellt eine sichere und – je nach Art der Anmeldung im BayernPortal – sogar eine schriftformersetzende Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen dar, mit der öffentlichen Verwaltung in Kontakt zu treten – quasi mit digitaler Unterschrift.
Hier finden Sie unsere Online-Dienste und PDF-Formulare zum Download, die es Ihnen ermöglichen Ihr Anliegen bequem von Zuhause aus zu erledigen. In manchen Fällen ist ein persönliches Erscheinen im Rathaus weiterhin notwendig. Einige der Online-Dienste sind – ebenso wie die herkömmliche Beantragung im Bürgerbüro – kostenpflichtig.
Für die kostenpflichtigen Anträge stehen Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
» Gewerbezentralregisterauskunft (nur GZR3 - Beleg-Art 1) (kostenpflichtig)
» Voranmeldung Umzug
(innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft; pers. Vorsprache erforderlich)
» Voranmeldung Zuzug (Haupt- und Nebenwohnung; pers. Vorsprache erforderlich)
» Voranmeldung
Nebenwohnung
(wenn bereits eine Hauptwohnung innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft besteht; pers. Vorsprache erforderlich)
» Voranmeldung
Statuswechsel
(Umwandlung Nebenwohnung in Hauptwohnung; pers. Vorsprache erforderlich)
» Führungszeugnis (gebührenpflichtig)
» einfache Meldebescheinigung (gebührenpflichtig)
» erweiterte Meldebescheinigung (gebührenpflichtig)
» einfache Melderegisterauskunft (gebührenpflichtig)
» Statusabfrage hoheitliche Dokumente
Informationen zum ausgelaufenen Kinderreisepass
Kinderreisepässe dürfen seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Ausgehändigte Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.
Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.
» Geburtsurkunde (kostenpflichtig)
» Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes
» Eheurkunde (kostenpflichtig)
» Lebenspartnerschaftsurkunde (kostenpflichtig)
» Sterbeurkunde (kostenpflichtig)
Weitere Formulare finden Sie auf der Website des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen: